TagesTickets werden aus­ge­ge­ben als

  • TagesTicket Solo und
  • TagesTicket Plus.

TagesTickets gelten jeweils an einem Tag, und zwar an dem Tag, an dem sie gekauft bzw. ge­stem­pelt werden.

Am Sams­tag gelöste bzw. ge­stem­pelte TagesTickets gelten am Sams­tag und Sonn­tag.

An zu­sam­men­hän­genden Sonn- und Fei­er­tagen gelten TagesTickets längstens zwei Tage.

TagesTickets sind nicht über­trag­bar. In das dafür vorgesehene Feld der Fahr­kar­te ist vor Fahrt­an­tritt durch den Reisenden sein Name und Vorname in Druck­buch­sta­ben unauslöschlich einzutragen. Bei mehreren ge­mein­sam fahrenden Per­so­nen sind Name und Vorname des Fahr­gastes mit der längsten Reisestrecke einzutragen. Der Fahr­gast  ist verpflichtet, im Rahmen der Fahr­aus­weis­kon­trol­le auf An­for­de­rung seine Identität durch einen amtlichen Licht­bild­aus­weis nach­zu­wei­sen.

5.2.2.1

TagesTickets Solo

TagesTickets Solo berechtigen eine Per­son zu beliebig häufigen Fahrten in­ner­halb des Gel­tungs­be­reiches.

5.2.2.2

TagesTickets Plus

TagesTickets Plus berechtigen bis zu 6 Per­so­nen, davon höchstens 2 ab 18 Jahren (ab 18. Ge­burts­tag), zu beliebig häufigen Fahrten in­ner­halb des Gel­tungs­be­reiches; die Zahl der Per­so­nen bis zu 17 Jahren ist jedoch un­be­schränkt, wenn diese nach­weisbar derselben Familie ange­hö­ren.

Ein Hund darf un­ent­gelt­lich mit­ge­nom­men werden.

Die Mitnahme von Fahr­rädern in Ver­kehrs­mit­teln des VGN ist in Anlage 9 geregelt.

Eine Erhöhung der Reisendenzahl während einer Kontrolle ist nicht gestattet.

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